Sachverhalt:
Im Neumarkt-Werbefilm (www.neumarkt-os.de) werden neben der vom Land Niedersachsen verwirklichten Justiz-Baumaßnahme am Kollegienwall und der im B-Plan Nr. 593 von Sparkasse und Stadt initiierten Hase-Haus-Baumaßnahme auch drei Bauprojekte auf Privatgrundstücken (Einkaufszentrum, Büro- und Geschäftshaus vor H&M sowie Sport- Arena-Komplex) dargestellt.
In diesem Zusammenhang fragen wir die Verwaltung
1. Seit wann gibt es durch welche Bebauungspläne für diese Projekte Planungsrecht?
2. Ist Herr Dr. Bergmann, oder eine Gesellschaft an der er beteiligt ist, (Mit-) Eigentümer von Grundstücken, wo die oben genannten Projekte auf Privatgrundstücken verwirklicht werden sollen, und für welches Projekt wurde schon ein Bauantrag gestellt?
3. Falls Herr Dr. Bergmann, oder eine von ihm beteiligte Gesellschaft, noch nicht (Mit-) Eigentümer am Projekt „Büro und Geschäftshaus vor H&M“ ist, liegt das daran, dass der Kaufpreis noch nicht gezahlt wurde und könnte er trotzdem für die Projektgrundstücke einen Bauantrag stellen, um zum Beispiel nach Eigentumsübergang sofort mit der Maßnahme zu starten?
gez. Dr. E. h. Fritz Brickwedde gez. Dr. Ralph Lübbe
CDU-Fraktionsvorsitzender BOB-Fraktionsvorsitzender
Hier die Anfrage im Original: