Sachverhalt:
Der Attentäter von Berlin hatte bereits das Asylverfahren durchlaufen und war rechtskräftig abgelehnt worden. Trotz seiner Gefährlichkeit hatte der zuständige Kreis Kleve keinerlei Auflagen erlassen, wie z. B. tägliche Meldung bei einer Polizeiwache, so dass er ungehindert durch Deutschland reisen konnte.
Ein abgelehnter Asylbewerber aus dem Landkreis Holzminden konnte ebenfalls untertauchen und hat in Hamburg eine schwere Straftat begangen:
Wir fragen die Verwaltung:
1. Wie gewährleistet es die Ausländerbehörde, dass abgelehnte Asylbewerber zeitnah freiwillig in ihr Heimatland ausreisen oder abgeschoben werden und bis dahin nicht untertauchen?
2. Wie viele abgelehnte Asylbewerber leben in Osnabrück und weshalb verzögert sich oder scheitert die Abschiebung?
3. Trifft es zu, dass sich Flüchtlinge ohne Pass regelmäßig bei der Ausländerbehörde melden müssen? Wie oft es das der Fall und wie streng wird das gehandhabt?
gez. Dr. E. h. Fritz Brickwedde gez. Dr. Ralph Lübbe
CDU-Fraktionsvorsitzender BOB-Fraktionsvorsitzender
Hier die Anfrage im Original: