Beschluss:
Die Verwaltung wird gebeten, bei Straßenbauarbeiten in der Stadt Osnabrück nachfolgende Kriterien zu berücksichtigen:
- Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und der Landesbetrieb Straßenbau NRW werden gebeten, ihre Planungen zukünftig frühzeitig der Verwaltung vorzulegen. Die Verwaltung berücksichtigt die Baumaßnahmen auf Autobahnen bei eigenen Straßenbaumaßnahmen und koordiniert diese so, dass der Verkehrsfluss insbesondere auf den Haupteinfallstraßen in Autobahnnähe gewährleistet ist.
- Straßenbaumaßnahmen an zwei nebeneinanderliegenden Haupteinfallstraßen, bei denen mit erheblichen Verkehrsbehinderungen zu rechnen ist bzw. die eine Vollsperrung erfordern, werden nicht zeitgleich, sondern zeitversetzt durchgeführt.
- Bei der Einrichtung von Baustellen im Stadtgebiet ist auf eine zeitnahe Umsetzung durch die beauftragten Firmen hinzuwirken und nach Fertigstellung der Straßenbaumaßnahmen sind Baustellen unverzüglich zu räumen und die Straße für den Verkehr wieder freizugegeben
Der Inhalt der Vorlage unterstützt folgende/s strategische/n Stadtziel/e:
Sozial- und umweltgerechte Stadtentwicklung (Ziel 2016 – 2020)
Nachhaltige Mobilität (Ziel 2016 – 2020)
Begründung:
-erfolgt mündlich
gez. Dr. Ralph Lübbe
BOB-Fraktionsvorsitzender
Hier der Antrag im Original: