Beschluss:
Der Ratsbeschluss „Neugestaltung Neumarkt“ vom 30.05.2017 (VO/2017/0950) wird aufgehoben.
Die Verwaltung wird gebeten darzustellen, welche finanziellen, planerischen und baulichen Auswirkungen der nicht der aktuellen Rechtsprechung entsprechende Ratsbeschluss unter Anordnung der sofortigen Vollziehung hat. (z.B. Anwalts- und Gerichtskosten, Kosten für bauliche Veränderungen/Beschilderungen des Straßenabschnitts, Ausschreibungen/Vergaben zur Umgestaltung des Neumarkts/Busbahnhof, Kosten für Verwaltungsarbeit)
Hier der Antrag im Original:
2018-01-30 Aufhebung des Ratsbeschlusses zur Neugestaltung des Neumarktes