Sachverhalt:
Bereits zweimal wurde der Neumarkt für den Individualverkehr gesperrt und musste
anschließend aufgrund gerichtlicher bzw. fachaufsichtlicher Entscheidungen wieder
freigegeben werden (Baustellenbedingte Sperrung des Neumarkts in 2016 und Beschluss
über die Anordnung der sofortigen Vollziehung der Neumarktsperrung in 2017).
Trotz anhängigen Klageverfahren wurde die sofortige Vollziehung der Neumarktsperrung im
Verwaltungsausschuss und im Rat beschlossen: Laut Mitteilung der Verwaltung sind alleine
durch diesen Beschluss Kosten in Höhe von ca. 44.000 Euro entstanden, die vermeidbar
gewesen wären. Hinzu kommen indirekte Kosten wie z.B. die Nachkalkulation des
Luftreinhalteplans bei geschlossenem/geöffnetem Neumarkt, so dass von einem Schaden
von weit über 50.000€ ausgegangen werden muss.
Wir fragen die Verwaltung:
1. Welche haftungsrechtlichen Bestimmungen gelten für Mitarbeiter der Stadt
Osnabrück und für ehrenamtliche Ratsmitglieder?
2. Wie beurteilt die Verwaltung die Möglichkeit, die entstandenen und vermeidbaren
Kosten im Rahmen einer persönlichen Haftung der handelnden Amtsträger
wenigstens zum Teil zurück zu erhalten?
3. Welche anderen Möglichkeiten sieht die Verwaltung, um die entstandenen,
vermeidbaren Ausgaben erstattet zu bekommen?
Gez.
Dr. Ralph Lübbe
BOB-Fraktionsvorsitzender
Hier die Anfrage im Original:2018-03-06 Haftung Kosten Neumarktsperrung