Beschluss:
Nichtbefassung wegen Nichtzuständigkeit der Stadt Osnabrück.
Der Rat der Stadt Osnabrück fordert die Bundesregierung auf, den Vertragstext der
Friedennobelpreisträgerin Ican-Bewegung zur Abschaffung der Atomwaffen, dem
bereits 122 Staaten in der UNO-Vollversammlung zugestimmt haben, beizutreten und
darauf hinzuwirken, dass keine Atomwaffen auf deutschem Boden gelagert werden.
Begründung:
Verweis auf die Ausarbeitung des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages
von Februar 2015 in welchem unter anderem klar dargestellt wird:
„Kompetenzbegrenzend wirkt demgegenüber, dass sich die Aufgaben und Fragen auf den
kommunalen Wirkungskreis der Gemeinde beziehen müssen. Das kommunale
Selbstverwaltungsrecht des Grundgesetzes gestattet danach die Befassung der Gemeinden
mit einem bestimmten Sachgebiet nur dann, wenn dieses zu den Angelegenheiten der
örtlichen Gemeinschaft gehört (Artikel 28 Absatz 2 Satz 1 GG). Diese hat das
Bundesverfassungsgericht (BVerfG) im Rastede-Beschluss von 1988 definiert als
„diejenigen Bedürfnisse und Interessen, die in der örtlichen Gemeinschaft wurzeln oder auf
sie einen spezifischen Bezug haben, die also den Gemeindeeinwohnern gerade als solchen
gemeinsam sind, indem sie das Zusammenleben und -wohnen der Menschen in der
(politischen) Gemeinde betreffen“. Sämtliche Maßnahmen der Gemeinde müssen sich in
dem so abgesteckten Rahmen halten. Sie müssen daher einen spezifischen örtlichen
Bezug haben. Der Gemeinde kommt keine Kompetenz zur Befassung mit
allgemeinpolitischen Angelegenheiten zu. Maßnahmen, die über den bezeichneten
Bereich der Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft hinausgehen, sind rechtswidrig, da
es an der gemeindlichen Zuständigkeit fehlt.“
gez. Dr. E. h. Fritz Brickwedde, CDU-Fraktionsvorsitzender
gez. Dr. Ralph Lübbe, BOB-Fraktionsvorsitzender
Hier der Antrag im Original: 2018-03-06 Petition der Teilnehmer des Osnabrücker Signals