Sachverhalt:
Bis 2016 war die Stadt Osnabrück Eigentümerin von drei Grundstücken im Bereich
Lengericher Landstraße/Hasberger Weg. Ein Grundstück wurde bereits 2016 mit einem
Grundstück am Kampweg „getauscht“, ein weiteres Grundstück wurde auf Vorschlag der
Verwaltung durch Beschluss des Rates am 08.05.2018 ebenfalls mit einer Fläche am
Kampweg desselben Eigentümers wie 2016 „getauscht“. Hierdurch wurde ein
zusammenhängendes Areal im Bereich Lengericher Landstraße/Hasberger Weg, welches
sich im Eigentum der Stadt Osnabrück befindet/befand, zerstückelt.
Wir fragen die Verwaltung:
1. Aus welchem Grund hat die Verwaltung vorgeschlagen, das zusammenhängende
und im Eigentum der Stadt Osnabrück befindliche Areal im Bereich Lengericher
Landstraße/Hasberger Weg zu durchtrennen und hat die Verwaltung die Flächen auf
eine mögliche Wohnbebauung hin überprüft? Falls nein, warum nicht ? Falls ja, gibt
es Gründe, die einer Wohnbebauung an dieser Stelle entgegenstehen und welche?
2. Hat die Verwaltung eine Abwägung hinsichtlich einer Wohnbebauung zwischen den
Flächen an der Lengericher Landstraße/Hasberger Weg und den Flächen am
Kampweg vorgenommen und wie sieht diese aus?
3. Welche Planungen hat die Verwaltung für das verbliebene Restgrundstück im Bereich
Lengericher Landstraße/Hasberger Weg?
4. Wie beurteilt die Verwaltung den finanzpolitischen Aspekt, das eigene Flächen für
eine Wohnbebauung nicht genutzt werden, stattdessen jedoch Flächen am
Kampweg, die bei entsprechender Baulandausweisung den städtischen Haushalt mit
einer Nachzahlungsverpflichtung belasten?
5. Warum wurde der Beschluss des Rates am 08.05.2018, zum Erwerb und
Veräußerung von Grundstücksflächen in Hellern ohne vorherige Beratung im
Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt getroffen, während der Erwerb
landwirtschaftlicher Flächen in Osnabrück Schinkel dort vorbereitet wurde?
gez.
Dr. Ralph Lübbe
BOB-Fraktionsvorsitzender
Hier die Anfrage im Original: 2018-05-31 Baulandflächen Hellern