Beschluss:
Die Verwaltung wird gebeten die Unterbringung von Obdachlosen ab dem 1. Juli 2018
sicherzustellen, wenn die Unterbringungsmöglichkeit an der Buerschen Straße entfällt.
Die Verwaltung wird gebeten vergleichend darzustellen, welche Kosten für die Stadt
Osnabrück entstehen
a) wenn Wohncontainer angemietet werden
b) wenn das Gebäude 53, Am Speicher 5 im Hafen angemietet wird
c) wenn alternativ andere Räumlichkeiten angemietet werden
Die Verwaltung wird außerdem gebeten darzustellen, welche konkreten Gründe eine
Nutzung des Gebäudes 53 als Obdachlosenunterkunft einer geplanten Entwicklung im Hafen
als „Kreativquartier“ entgegenstehen.
Die Verwaltung wird gebeten, dem Rat zur Sitzung am 12. Juni 2018 eine beschlussreife
Vorlage mit Alternativvorschlägen zu unterbreiten, die geeignet ist, für eine ausreichende
Anzahl von Plätzen zur Unterbringung von Obdachlosen zu sorgen.
Begründung:
Die Unterbringungsmöglichkeiten für Obdachlose sind ab dem 1. Juli 2018 nicht mehr
vorhanden, da der Mietvertrag der Obdachlosenunterkunft an der Buerschen Straße bislang
nicht verlängert wurde. Der Antrag ist somit Eilbedürftig im Sinne der Geschäftsordnung.
gez.
Dr. Ralph Lübbe
BOB-Fraktionsvorsitzender
Hier der Antrag im Original: 2018-05-29 Unterbringung von Obdachlosen