Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob die Möglichkeit besteht, den Grünpfeil als Verkehrszeichen
speziell für Fahrradfahrer in Osnabrück auf Grundlage gesammelter Erfahrungen
anderer Städte einzuführen und gezielt an geeigneten Stellen im städtischen Straßenverkehr
einzusetzen. Die Ergebnisse sind dem Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt
vorzustellen.
Begründung:
Die Möglichkeit einer Grünpfeilregelung gibt es in der Straßenverkehrsordnung (STVO) seit
1994. Rechts abbiegen für Radfahrer frei ist ein Verkehrsschild (StVO Zeichen 720) oder
Lichtzeichen und bezeichnet die Erlaubnis speziell für Radfahrer, auch dann rechts abzubiegen,
wenn die Verkehrsampel rot zeigt.
Da die deutsche Straßenverkehrsordnung bislang nur den Grünpfeil nach § 37 Abs. 2 für alle
Fahrzeuge kennt, ist es nun vorranging einen Grünpfeil speziell für Fahrradfahrer zu etablieren.
Fahrradspezifische Anordnungsmöglichkeiten gibt es innerhalb der EU bereits in den
Niederlanden und Frankreich. Zumeist sind diese Grünen Pfeile an Kreuzungen angebracht,
die auch verkehrssicher von Fahrradfahrern genutzt werden können.
Bereits im Februar 2016 stimmte der Rat der Stadt Osnabrück einstimmig für einen Appell an
den Deutschen Städtetag sowie das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
für eine bundesweit einheitliche Regelung und Einführung des Grünpfeils.
Dieser soll nun künftig vermehrt im Stadtgebiet Osnabrücks Anwendung finden, um eine
zügige, komfortable und verkehrssichere Wegeführung für Radfahrer in Osnabrück zu optimieren.
gez. Dr. E. h. Fritz Brickwedde, CDU-Fraktionsvorsitzender
gez. Dr. Ralph Lübbe, BOB-Fraktionsvorsitzender
Hier der Antrag im Original: 2018-06-12 Grüner Pfeil Radfahrer