Sachverhalt:
Die „soziokulturellen Teilhabeleistungen“ sehen eine monatliche Förderung von zehn Euro
pro Kind für beispielsweise Mitgliedsbeiträge in Sportvereinen oder Musikunterricht vor und
sind 2011 im Zuge des Bildungs- und Teilhabegesetzes neu eingeführt worden. Laut
Ergebnis einer aktuellen Expertise der Paritätischen Forschungsstelle profitieren bundesweit
weniger als 15 Prozent der Schülerinnen und Schüler unter 15 Jahren im Hartz-IV-Bezug
von den sogenannten „soziokulturellen Teilhabeleistungen“. In Niedersachsen ist dieser Wert
noch niedriger: Nur 12,2 Prozent haben hier im Juli 2017 Leistungen in Anspruch
genommen. Darüber hinaus offenbaren die Daten drastische regionale Unterschiede. Ein
Positivbeispiel ist hier Verden: Mit 91,3 Prozent bewilligter Anträge liegt der Landkreis
Verden deutlich über den Bundes- und Landesschnitt.
In diesem Zusammenhang fragen wir die Verwaltung:
1. Wie viele Anträge auf soziokulturelle Teilhabeleistungen wurden in den letzten drei
Jahren in Osnabrück gestellt und wie viele davon wurden bewilligt?
2. Welche Rahmenbedingungen müssen geschaffen werden, um eine Auszahlung der
Leistungen wie z.B. im Landkreis Verden zu ermöglichen?
gez. Dr. E. h. Fritz Brickwedde, CDU-Fraktionsvorsitzender
gez. Dr. Ralph Lübbe, BOB-Fraktionsvorsitzender
Hier die Antwort der Verwaltung: 2018-10-30 Soziokulturelle Leistungen für Bildung und Teilhabe Antwort