Sachverhalt:
Die Regierungskoalition in Berlin hat in ihrer Kabinettssitzung in der 46. Kalenderwoche die Einrichtung eines Sondervermögens von zwei Milliarden Euro zur Einführung eines Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung im Primarbereich auf den Weg gebracht. Ausweislich der Pressemitteilungen soll dieser Rechtsanspruch spätestens im Jahre 2025 bestehen. Auch wenn – wie von den zuständigen Bundesministerien eingeräumt – noch einige Hürden zu überwinden sind, soll nach dem Willen der beiden Bundesministerinnen Dr. Franziska Giffey und Anja Karliczek spätestens 2025 jede Familie in den Genuss dieser Ganztagsbetreuung kommen. Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
- Wird die Stadt Osnabrück zum Schuljahresanfang 2025/26 nach den derzeitigen Planungen an allen Grundschulen ausreichend Ganztagsplätze im Sinne des obenstehenden Rechtsanspruchs vorhalten können?
- Wie bereitet sich die Stadt Osnabrück darauf vor, zum Schuljahresanfang 2025/26 den Rechtsanspruch auf einen Ganztagsplatz in jedem Grundschuleinzugsbereich zu gewährleisten und welche Lösungen plant sie hierfür? (Bitte konkrete Planungen und Umsetzungen für jede Schule angeben.)
- Welche Maßnahme hat die Verwaltung bisher ergriffen und wird sie ergreifen, um – gerade vor dem Hintergrund des o.g. Sondervermögens der Bundesregierung, aber auch sonstiger Fördermaßnahmen – Förderungsmittel für den Ausbau der Ganztagsbetreuung zu generieren? (Bitte aufgeschlüsselt nach einzelnen Anträgen mit laufendem Verfahren, positiven oder negativen Bescheiden)
gez. Dr. E. h. Fritz Brickwedde gez. Dr. Ralph Lübbe
CDU-Fraktionsvorsitzender BOB-Fraktionsvorsitzender
Link zur Beantwortung der Anfrage durch den Fachbereich Kinder, Jugendliche und Familien