Sachverhalt:
Wie die NOZ am 13.09.2020 berichtete (https://www.noz.de/lokales/osnabrueck/artikel/2122014/zu-gross-zu-hoch-nachbarn-wollen-neubau-gerichtlich-stoppen), wurden am Blumenesch zwischen der Bestandsbebauung Mehrfamilienhäuser abgerissen. Die aktuelle Neuplanung verdoppeln nahezu den ursprünglich festgesetzten Gebäudekörper, was durch umfangreiche Befreiungen von den Festsetzungen ermöglicht wurde. Wohnungen für Familien weichen dort überwiegend Singlewohnungen.
UFO fragt daher:
- Wie viele Baugenehmigungen wurden seit Oktober 2016 pro Jahr erteilt?
- Bei wie vielen Baugenehmigungen wurden Befreiungen/Ausnahmen erteilt/gemacht, wieviele Befreiungen/ Ausnahmen wurden pro Baugenehmigung erteilt/gemacht/ und in welchem Umfang (in % von den Festsetzungen des jeweils gültigen Bebauungsplans etc.) wurde in diesem Zeitraum je Kalenderjahr von Befreiungen bzw. Ausnahmeregelungen Gebrauch gemacht? Antwort, gerne tabellarisch.
- Auf welcher (Beschluss-) Grundlage beruht insbesondere der Umfang von Ausnahmen/Befreiungen?
gez. Dr. Ralph Lübbe
Franktionsvorsitzender