Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit den Kirchen und Religionsgemeinschaften sowie weiteren gesellschaftlichen Gruppen, anlässlich der in jüngster Vergangenheit Verstorbenen, einen zentralen Ort in der Osnabrücker Innenstadt und ggfs. weitere dezentrale Möglichkeiten im öffentlichen Raum auszuweisen, auf denen das Gedenken für die alle Verstorbenen an und mit Corona ermöglicht wird – bspw. auf den Osnabrücker Friedhöfen, städtischen Parkanlagen, Gelände der Kirchen- und Religionsgemeinschaften o.ä.
Sachverhalt:
Die Begründung erfolgt mündlich.
Gez. Dr. Ralph Lübbe
Link zum Originalantrag der CDU-Fraktion
Link zur Stellungnahme der Verwaltung (FB Kultur)