Sachverhalt: Auch in Osnabrück hat es „Wetter“ gegeben. Wie man dem Artikel „Fühlt sich so an, ist aber kein „Jahrhundertereignis““ in der NOZ vom 13.02.2021 entnehmen kann, ist das in der Vergangenheit nicht ungewöhnlich gewesen. Die Erinnerung an geräumte Radwege trotz Schnee in der Vergangenheit ist noch wach. Wie können wir erwarten, dass die Verkehrsteilnehmer vom Auto auf Rad und Bus umsteigen, wenn weder Bus noch Rad an 365 Tagen im Jahr genutzt werden können, sondern an rund 15 ausfallen? Früher hat die Stadt die innerstädtischen Radwege zu deutlich größeren Teilen geräumt. Eine Räumpflicht besteht auf Basis von § 52 NStrG und der Verordnung der Stadt Osnabrück über Art, Maß und räumliche Ausdehnung der ordnungsgemäßen Straßenreinigung in dem Gebiet der Stadt Osnabrück vom 14. Dezember 1999 (Amtsblatt 1999, S. 1280 ff.), zuletzt geändert durch Verordnung vom 15. Dezember 2020. Daher fragen wir die Verwaltung:
gez. Dr. Ralph Lübbe Vorsitzender UWG/UFO/bus-Gruppe
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